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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Partner-AGB) von retreaty

Präambel

retreaty versteht sich als Plattform für Menschen, die besondere Retreats, inspirierende Retreat-Locations und authentische Anbieter entdecken möchten.

Unser Ziel ist es, Suchende und Anbieter in einem vertrauensvollen Umfeld zusammenzubringen und qualitativ hochwertige Angebote sichtbar zu machen.

Grundlage der Zusammenarbeit sind Transparenz, Fairness, gegenseitiger Respekt und der gemeinsame Wunsch, Menschen auf ihrem persönlichen Weg zu begleiten.

Diese Partner-AGB schaffen den rechtlichen Rahmen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen retreaty und seinen Anbietern.

1. Geltungsbereich

Diese Partner-AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen retreaty (nachfolgend „retreaty" oder „Plattform") und Anbietern von Retreats, Retreat-Locations sowie weiteren thematisch passenden Angeboten (nachfolgend „Anbieter").

Mit der Registrierung und dem Einstellen eines Angebots auf retreaty erkennt der Anbieter diese Partner-AGB an.
Sie gelten für sämtliche über retreaty vermittelten Anfragen sowie die daraus entstehenden Buchungen.

2. Leistungen von retreaty

retreaty betreibt eine Online-Plattform zur Präsentation und Vermittlung von Retreats, Retreat-Locations und weiteren thematisch passenden Angeboten.

Interessenten können über retreaty unverbindliche Anfragen an Anbieter senden. Diese werden automatisiert an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet.
retreaty stellt ausschließlich die technische Plattform für die Vermittlung bereit.

retreaty ist weder Veranstalter der angebotenen Retreats noch Vertragspartei der zwischen Anbieter und Teilnehmer geschlossenen Verträge.

3. Anbieterprofile und Angebote

Anbieter können auf retreaty ein Profil erstellen und Angebote veröffentlichen.
Der Anbieter verpflichtet sich,

• sämtliche Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten,
• ausschließlich Inhalte zu veröffentlichen, an denen die erforderlichen Rechte bestehen,
• geltende gesetzliche Vorschriften einzuhalten,
• keine irreführenden oder unzutreffenden Angaben zu machen.

retreaty legt besonderen Wert auf die Qualität, Seriosität und Ausrichtung der veröffentlichten Angebote.
Daher behält sich retreaty vor, Angebote vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen und deren Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Ebenso ist retreaty berechtigt, veröffentlichte Angebote zu bearbeiten, vorübergehend auszublenden oder dauerhaft zu entfernen, wenn

• sie gegen diese Partner-AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen,
• unzutreffende oder irreführende Angaben enthalten,
• Rechte Dritter verletzen,
• oder nach Auffassung von retreaty nicht den Qualitäts- und Wertevorstellungen der Plattform entsprechen.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Veröffentlichung besteht nicht.

4. Vermittlung von Anfragen

Interessenten können über retreaty unverbindliche Anfragen an Anbieter stellen.
Eine Anfrage gilt als über retreaty vermittelt, wenn sie über ein von retreaty bereitgestelltes Anfrageformular oder einen vergleichbaren Kommunikationsweg übermittelt wurde.

Die Anfrage stellt weder eine Buchung noch einen Vertragsabschluss dar.

5. Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Teilnehmer

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Retreat oder die Buchung einer Retreat-Location kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Teilnehmer zustande.
Der Anbieter ist allein verantwortlich für

• die Inhalte seiner Angebote,
• deren Durchführung,
• Preise,
• Zahlungsabwicklung,
• Vertragsbedingungen,
• Rücktritts- und Stornierungsregelungen,
• Rückerstattungen,
• die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.

retreaty übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.

6. Provision

Kommt aufgrund einer über retreaty vermittelten Anfrage eine verbindliche Buchung zustande, erhält retreaty ein Erfolgshonorar.

Das reguläre Erfolgshonorar beträgt

• 15 % des Netto-Gesamtpreises einer vermittelten Retreat-Buchung,
• 12 % des Netto-Gesamtpreises einer vermittelten Buchung einer Retreat-Location,
sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Maßgeblich ist jeweils der Gesamtbetrag, den der Teilnehmer oder Buchende aufgrund der Buchung an den Anbieter zahlt.

Nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage sind Beträge für Leistungen, die unmittelbar bei Dritten gebucht oder bezahlt werden und nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Anbieter und Buchendem sind.

Das Erfolgshonorar wird fällig, sobald der Anbieter den vollständigen Betrag erhalten hat, auf den sich das Erfolgshonorar bezieht.
Bei einer vollständigen Stornierung entsteht kein Anspruch auf ein Erfolgshonorar.

retreaty kann zeitlich befristete Einführungsangebote oder Sonderkonditionen veröffentlichen. Für diese gelten die jeweils veröffentlichten Bedingungen.

7. Vermittelte Buchungen

Eine Buchung gilt als durch retreaty vermittelt, wenn sie aus einer über retreaty gestellten Anfrage hervorgeht.

Der Anspruch auf das Erfolgshonorar besteht unabhängig davon, auf welchem Weg der endgültige Vertrag zwischen Anbieter und Buchendem geschlossen wird.

Der Anspruch besteht für Buchungen, die innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anfrage zustande kommen und auf die Vermittlung durch retreaty zurückzuführen sind.

8. Meldepflicht des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, retreaty sämtliche zustande gekommenen vermittelten Buchungen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Die Meldung erfolgt spätestens bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Buchung verbindlich zustande gekommen ist.

Zur Sicherstellung einer transparenten und fairen Zusammenarbeit kann retreaty im begründeten Einzelfall geeignete Nachweise über vermittelte Buchungen anfordern.

9. Abrechnung und Zahlung

retreaty erstellt auf Grundlage der gemeldeten Buchungen eine monatliche Abrechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

10. Partnerschaft und Fairness

retreaty versteht die Zusammenarbeit mit seinen Partnern als langfristige und vertrauensvolle Partnerschaft.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einem fairen, transparenten und respektvollen Umgang miteinander.

Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere, vermittelte Buchungen oder Buchungsbestandteile nicht künstlich aufzuteilen, umzubenennen oder anderweitig zu verändern, um das vereinbarte Erfolgshonorar ganz oder teilweise zu umgehen.

Ebenso verpflichtet sich der Anbieter, vermittelte Interessenten nicht bewusst unter Umgehung des Erfolgshonorars außerhalb der vereinbarten Zusammenarbeit abzuwickeln.

11. Qualitätssicherung

retreaty kann Teilnehmer nach einer Anfrage oder Buchung kontaktieren, um Feedback über den Buchungsprozess oder das Retreat einzuholen.
Dieses Feedback dient ausschließlich der Qualitätssicherung sowie der Weiterentwicklung der Plattform.

12. Haftung

retreaty haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Inhalte, Durchführung, Organisation, Sicherheit und Qualität der angebotenen Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.

13. Laufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
Anbieter können ihr Profil jederzeit löschen oder die Löschung schriftlich beantragen.

retreaty ist berechtigt, Anbieterkonten oder Angebote bei Verstößen gegen diese Partner-AGB oder geltendes Recht zu sperren oder zu entfernen.
Bereits entstandene Ansprüche auf das Erfolgshonorar bleiben hiervon unberührt.

14. Änderungen dieser Partner-AGB

retreaty behält sich vor, diese Partner-AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Über wesentliche Änderungen werden registrierte Anbieter rechtzeitig informiert.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von retreaty sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers von retreaty.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.